Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland
"In Deutschland läuft die Baugenehmigung für viele Vorhaben nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Bauherr:innen und Planer:innen, ob das Vorhaben mit den Vorgaben aus Bebauungsplan und Bauplanungsrecht vereinbar ist. Danach folgt die Antragstellung mit den erforderlichen Unterlagen, die zuständige Stelle prüft das Vorhaben fachlich und entscheidet schließlich über die Genehmigung oder lehnt sie ab. Diese Struktur orientiert sich an der Musterbauordnung (MBO), die als bundesweiter Rahmen dient. Trotz dieser gemeinsamen Leitlinie ist der Ablauf je Bundesland nicht identisch. Jedes Bundesland regelt in seiner Landesbauordnung, wie das Verfahren im Detail ausgestaltet wird: Dazu gehören etwa der Umfang verfahrensfreier bzw. genehmigungsfreier Vorhaben, die Anforderungen an die Bauvorlagen und die Frage, wer bauvorlageberechtigt ist. Auch die Zuständigkeiten und die konkreten Verfahrensschritte können sich je nach Landesrecht unterscheiden, obwohl sie in der Praxis oft ähnlich wirken. Ein weiterer Unterschied betrifft die Digitalisierung des Antragsprozesses. Einige Bundesländer bieten digitale Antragsverfahren oder Online-Portale an, andere arbeiten weiterhin stärker mit klassischen Einreichungswegen. Für Bauherr:innen ist deshalb wichtig, frühzeitig zu klären, welche Form der Antragstellung in ihrem Bundesland vorgesehen ist und welche Unterlagen in der geforderten Form einzureichen sind. Damit vermeiden Sie unnötige Verzögerungen, die entstehen, wenn Unterlagen nicht den landesspezifischen Vorgaben entsprechen. Auch die Rolle des Bebauungsplans bleibt ein zentraler Punkt, ändert sich aber in der praktischen Umsetzung je nach Lage. Wo ein Bebauungsplan existiert, muss sich das Vorhaben an dessen Festsetzungen halten. Wo kein Bebauungsplan greift, kommen andere planungsrechtliche Maßstäbe zum Tragen, die ebenfalls geprüft werden. In jedem Fall gilt: Die Baugenehmigung ist das Ergebnis einer Prüfung, die nicht nur technische Fragen umfasst, sondern auch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit. Wer den Ablauf je Bundesland kennt, kann die nächsten Schritte besser planen – von der ersten Abstimmung über die Unterlagen bis zur Entscheidung der Behörde. Wenn Sie wissen, welche landesspezifischen Regeln für Ihr Vorhaben gelten, lässt sich der Weg zur Genehmigung deutlich klarer einschätzen.
Landesbauordnungen im Überblick
| Bundesland | Landesbauordnung |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) |
| Bayern | Bayerische Bauordnung (BayBO) |
| Berlin | Bauordnung für Berlin (BauO Bln) |
| Brandenburg | Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) |
| Bremen | Bremische Landesbauordnung (BremLBO) |
| Hamburg | Hamburgische Bauordnung (HBauO) |
| Hessen | Hessische Bauordnung (HBO) |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) |
| Niedersachsen | Niedersächsische Bauordnung (NBauO) |
| Nordrhein-Westfalen | Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) |
| Rheinland-Pfalz | Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) |
| Saarland | Landesbauordnung Saarland (LBO) |
| Sachsen | Sächsische Bauordnung (SächsBO) |
| Sachsen-Anhalt | Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) |
| Schleswig-Holstein | Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) |
| Thüringen | Thüringer Bauordnung (ThürBO) |
Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.
Bauantrag stellen in Magdeburg
Zuständig ist das Bauordnungsamt in Magdeburg. Sachsen-Anhalt nutzt den bundesweiten EfA-Onlinedienst "Digitale Baugenehmigung".
Zur Digitalen Baugenehmigung (Sachsen-Anhalt)Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.
Besonderheiten in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt lohnt sich für Bauherren ein genauer Blick auf die Frage, ob das geplante Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei gilt. Gerade bei Umbauten, Anbauten oder Änderungen an der Nutzung kann die Einordnung im Einzelfall entscheidend sein. Wer früh klärt, welche Unterlagen und Nachweise die Behörde für die Prüfung benötigt, vermeidet Rückfragen und Verzögerungen. Zusätzlich sollten Bauherren die planungsrechtliche Zulässigkeit im Blick behalten, etwa ob das Vorhaben mit den Vorgaben vor Ort vereinbar ist. Das schafft mehr Planungssicherheit von Anfang an.
Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.
Bauunternehmen und Architekten finden
Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Magdeburg.
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Quellen & Redaktion
Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.